Allgemeine Geschäftsbedingungen


1. Vertragsabschluss

Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle im Zusammenhang mit dem Tennislehrer Valentin Hahn (im Weiteren als Tennisschule bezeichnet) geschlossenen Verträge. Der Vertrag mit der Tennisschule kommt nach mündlicher/schriftlicher (E-Mail, SMS) Anmeldung durch unsere mündliche/schriftliche Bestätigung (E-Mail, SMS) zustande. Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen sind nur gültig, wenn Sie durch die Tennisschule schriftlich bestätigt werden.

Die Tennisschule ist in der Annahme eines Auftrages frei.

Die Tennisschule ist berechtigt, diese AGB jederzeit zu ändern oder zu ergänzen. Abänderungen der ABG für Kunden sind nur in Einzelfällen und nach Rücksprache möglich.

 

2. Training

Das Leistungsangebot umfasst Leistungs-, Gruppen- und Einzeltraining sowie Camps. Gruppentraining wird aus didaktischen Gründen mit 2 bis 5 Spielern durchgeführt. Größere Gruppen werden nur bei Vorliegen besonderer Umstände, z.B. Schulklassen o.ä. und nach gesonderter Vereinbarung unterrichtet.


Die Tennisschule teilt die Gruppen nach praktischen Notwendigkeiten, insbesondere Spielstärke und Alter ein. Dabei versucht die Tennisschule auf die Wünsche der Kunden (Wunschtag, Uhrzeit, …) nach Möglichkeit Rücksicht zu nehmen. Ein Anrecht Trainingsstunden mit bestimmten Trainern zu besetzen, besteht seitens des Kunden nicht.

 

Das Training bei der Tennisschule ist persönlich und kann vom Schüler nicht auf Dritte übertragen werden. Die Tennisschule ist berechtigt, Dritte (Trainer) mit der Leistungserbringung zu beauftragen.

 

Trainingsstunden dürfen nur mit geeigneten Tennisschuhen und Sportbekleidung angetreten werden. Die Tennisschule stellt ihnen gerne Leihschläger zur Verfügung, diese sind für Stunden mit Trainer gratis.

 

Der Vertragspartner versichert, dass er gesundheitlich in der Lage ist, an einem sportlichen Training teilzunehmen. Er tut dies auf eigene Verantwortung. Sofern während des Trainings gesundheitliche oder konditionelle Probleme auftreten, verpflichtet er sich diese sofort dem Trainer mitzuteilen.

Die Teilnahme am Training erfolgt auf eigene Gefahr.

 

3. Dauer der Trainingseinheit

Die Dauer einer Trainingseinheit (inklusive Bälle einsammeln, Abziehen der Plätze, Vereinbarung weiterer Trainings, Platzbewässerung, etc.) beträgt insgesamt 55 Minuten (Einzelstunden) oder 110 Minuten (Doppelstunden) sofern nicht anders angegeben, aufgrund eines bestimmten Kurses oder Camp.

 

4. Stornierung/Ausfall von Trainingseinheiten

Sofern vereinbarte Trainingstermine nicht eingehalten werden können, muss dies der Kunde unverzüglich, spätestens aber 24 Stunden vor dem Training mitteilen. Andernfalls entfällt die Leistungsverpflichtung der Tennisschule, während der Anspruch auf Trainingsentgelt für die Tennisschule sowie die Platzmiete erhalten bleibt.

 

Bei Einzeltraining werden rechtzeitig abgesagte Trainingseinheiten nachgeholt.

 

Bei Gruppentraining können versäumte Trainingseinheiten nach Möglichkeit in anderen Gruppen nachgeholt werden, ein Anrecht darauf besteht jedoch nicht.

 

Bei einem 10er Block können die Stunden innerhalb eines Jahres ab Kaufdatum verbraucht werden. Der Betrag bis dahin nicht konsumierter Stunden wird nicht zurückerstattet.

 

Bei längerem Ausfall eines Kunden (ab 4 Wochen) auf Grund einer Verletzung, Krankheit o.ä. kann eine Vereinbarung getroffen werden, um die bereits bezahlten und nicht konsumierten Trainingseinheiten gutzuschreiben.

 

Bei Regen oder Unbespielbarkeit der Plätze werden ausgefallene Stunden nachgeholt.

Muss das Training wegen widriger Wetterverhältnisse nach einer Trainingszeit von mindestens 30 Minuten abgebrochen werden, so gilt die Trainingseinheit als vollständig konsumiert.

 

Nichtstattfindende Trainingseinheiten aufgrund von Verhinderung eines Trainers (etwa Krankheit) oder Nichtbespielbarkeit der Plätze werden nachgeholt, falls es keine Möglichkeit gibt den Trainer vertreten zu lassen.

 

Für die Stornierung von Feriencamps gelten folgende Regeln:

 

Ab 14 Tage bis 7 Tage vor Campbeginn: 20%

Ab 6 Tage bis 3 Tage vor Campbeginn: 30%

Ab dem 3. Tag vor Campbeginn: 50%

 

Wenn der Kunde dem Camp fernbleibt ohne Valentin Hahn davon Mitteilung zu machen. In diesem Fall ist 100% des Campbeitrages zu entrichten.

 

Rabatte oder sonstige Gutschriften werden auf zukünftige Leistungen angerechnet und werden nicht in bar abgelöst.

 

5. Aufsicht bei Kindern

Die Aufsichtspflicht bei minderjährigen Kindern durch den Tennislehrer beschränkt sich auf die Dauer der Trainingseinheit bzw. die für Camps vereinbarte Betreuungszeit. Die Tennisschule kann außerhalb der Trainingszeiten keine Aufsichtspflichten übernehmen. Die Eltern/Erziehungsberechtigten müssen deshalb dafür Sorge tragen, ihr(e) Kind(er) pünktlich zum Training zu bringen und nach dem Training auch pünktlich wieder in Empfang zu nehmen. Informieren Sie Ihre Kinder, dass sie den Trainingsbereich nicht verlassen dürfen und den Anweisungen des Trainers Folge leisten müssen. Die Tennisschule übernimmt keine Haftung, wenn ein Kind den Trainingsbereich (Tennisplatz/Tennishalle) verlässt.

Bitte geben sie der Tennisschule bekannt sollte, ihr Kind von einer dem Tennislehrer unbekannten Person abgeholt werden.

 

6. Ausschluss vom Training

Wir behalten uns vor, im Einzelfall Trainingsteilnehmer/innen aus einer Gruppe auszuschließen, wenn diese trotz Ermahnung den Anweisungen des Trainers keine Folge leisten oder das Training stören. Eltern willigen darin ein, dass ihr Kind in einem solchen Fall im Trainingsbereich bleiben muss, bis es abgeholt wird. In diesem Fall hat der/die Ausgeschlossene keinen Anspruch auf Erstattung seines (anteiligen) Trainingsentgelts.

 

7. Preise/Zahlungen

Die aktuell gültigen Preise sind auf der Homepage www.tennisranch-hadersfeld.at ausgewiesen. Sämtliche Preise sind unverbindlich und jederzeit abänderbar. Die Preisliste gilt jeweils bis zum Erscheinen der neuen Preisliste.

 

Das vereinbarte Trainingsentgelt ist jeweils mit Beendigung einer Trainingseinheit (Einzelstunde Doppelstunde) fällig.

 

10er Blöcke, Wochenendkurse, Winterkurse und Sommerkurse sind  am Beginn des Blockes, spätestens 14 Tage nach Erhalt der Rechnung fällig. Die Tennisschule behält sich das Recht vor, Zahlungsaufforderungen per E-Mail zu versenden. Eine Zahlung kann mit befreiender Wirkung nur auf das von der Tennisschule angegebene Konto geleistet werden. Barzahlungen sind nur an Valentin Hahn zu leisten. Kurskosten bzw. vereinbarte Teilbeträge sind bis zum vereinbarten Termin zu bezahlen. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in der Höhe von 6% p.a. des gesamten Betrages, sowie anfallende Mahnspesen in Rechnung gestellt.

 

8. Umsatzsteuer

Bei allen unseren Preisen ist die Umsatzsteuer von 20% inkludiert.

 

9. Haftung

Die Haftung der Tennisschule für Schäden im Zusammenhang mit dem Training beschränkt sich auf die Dauer der Trainingseinheit, die Trainingsstätte sowie auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Der Kunde haftet für von ihm verursachte Beschädigungen an dem von der Tennisschule leihweise zur Verfügung gestellten Trainingsmaterial. Der Kunde haftet auch für jegliche Schäden gegenüber der Tennisschule oder deren Kunden, die von ihm oder von ihm mitgenommenen dritten Personen verursacht werden.

 

10. Mängelrügen

Beanstandung wegen mangelhafter Leistung des Tennislehrers oder etwaigen entstandenen Schäden an Personen und Gegenständen während einer Trainingseinheit sind innerhalb von 72 Stunden nach dieser Trainingseinheit schriftlich an Valentin Hahn zu melden. Nach Ablauf dieser Frist sind keinerlei Mängelrügen mehr möglich.

 

11. Gerichtsstand

Als Gerichtsstand wird Bezirksgericht Tulln sowie das österreichische Recht vereinbart.

 

12. Schlussbestimmungen

Mit der Teilnahme am Training gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen als anerkannt.

 

 

DATENSCHUTZVEREINBARUNG

 

1.       Die angegebenen persönlichen Daten werden vom Tennislehrer zum Zweck der Verwaltung der Schüler und der Kurse elektronisch gespeichert. Es erfolgt keine Weitergabe an Dritte.

 

2.       Bild, Ton und Filmaufnahmen während des Trainings können für Veröffentlichungen auf der Homepage, Social Media und Publikationen des Vereins Tennisranch Hadersfeld und des Tennislehrers Valentin Hahn, zur Darstellung und Dokumentation der sportlichen Aktivitäten und Angebote, unentgeltlich genutzt werden.

Sollte die Verwendung nicht erwünscht sein, kann sie jederzeit widerrufen werden.